GOROLL | TEUSCH Rechtsanwälte & Notar in Wiesbaden
Bierstadter Straße 16
65189 Wiesbaden
0611 – 505 99 799
Immobilien zählen zu den wertvollsten Vermögensgütern – sowohl im privaten als auch im unternehmerischen Bereich. Ob Kauf, Verkauf, Schenkung, Übertragung im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge oder Finanzierung: Hinter jedem Immobiliengeschäft stehen weitreichende persönliche und wirtschaftliche Entscheidungen. Eine rechtssichere, interessengerechte Vertragsgestaltung ist daher unerlässlich.
Viele Vorgänge im Immobilienrecht erfordern eine notarielle Beurkundung oder Beglaubigung. Als Notar in Wiesbaden begleitet Sie mein Büro mit Erfahrung, Sorgfalt und einem klaren Blick für die Interessen alle Beteiligten. Dabei achten wir darauf, dass sämtliche gesetzliche Vorgaben – so z.B. die Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) – eingehalten werden und Ihre Verträge rechtssicher, verständlich und nachhaltig gestaltet sind.
Die Kanzlei GOROLL | TEUSCH unterstützt Käufer, Verkäufer, Grundstückseigentümer, Familien, Bauträger und Investoren bei sämtlichen immobilienrechtlichen Vorgängen – von der ersten Beratung über die Vertragsgestaltung bis zur finalen Beurkundung und anschließenden Abwicklung.
Der Immobilienkaufvertrag bildet das Herzstück jedes Immobiliengeschäfts. Da es sich regelmäßig um erhebliche Vermögenswerte handelt, schreibt das Gesetz für Grundstückskaufverträge die notarielle Beurkundung vor. Dies dient dem Schutz aller Beteiligten.
Wir erstellen einen auf Ihr konkretes Projekt zugeschnittenen Vertragsentwurf, erläutern Ihnen sämtliche Regelungen verständlich und begleiten Sie durch den gesamten Prozess – von der Vorbereitung über die Beurkundung bis zur Eintragung im Grundbuch. Unser Ziel ist es, dass Sie jede relevante Vertragsklausel nachvollziehen können und mit einem sicheren Gefühl den Vertrag unterschreiben.
Darüber hinaus beraten wir Sie zu flankierenden Fragen, etwa zur Finanzierung (Grundschuldbestellung), zur Einbindung in eine Vermögens- oder Nachfolgeplanung sowie zu Besonderheiten bei Bauträgerverträgen und beim Erwerb vom Plan.
Die meisten Immobilienkäufe werden über ein Bankdarlehen finanziert. Zur Absicherung dieses Darlehens wird regelmäßig eine Grundschuld im Grundbuch eingetragen; die Bestellung erfolgt in notarieller Form.
Unsere Leistungen im Überblick: – Abstimmung mit der finanzierenden Bank und Einholung bzw. Anforderung der Grundschuldbestellungsunterlagen – Prüfung von Grundschuldbestellungsunterlagen, Sicherungszweckerklärung und Treuhand-/Auszahlungsanweisungen – Beurkundung der Grundschuld (neueintragend, abtretend oder rangändernd) samt Unterwerfungserklärungen – Sicherstellung der korrekten Rangfolge (Rangbestätigung, ggf. Rangvorbehalt) und reibungsloser Grundbuchvollzug – Koordination der Fälligkeitsvoraussetzungen (z. B. Lastenfreistellung, Löschungsbewilligungen, Verzichtserklärungen) – Transparente Begleitung bis zur Valutierung
So wird gewährleistet, dass die Eintragung korrekt vorgenommen wird, alle formalen Anforderungen erfüllt sind und die Auszahlung des Darlehens fristgerecht erfolgen kann.
Weitere notarielle Leistungen im Immobilienrecht
Neben Kaufverträgen und Finanzierungen unterstützen wir Sie insbesondere bei:
Grundstücksübertragungen innerhalb der Familie (Schenkung, vorweggenommene Erbfolge)
Schenkungen von Immobilien mit Absicherungen (Nießbrauch, Wohnungsrecht, Mitbenutzungsrecht, Rückforderungsrechte)
Teilungserklärungen und Begründung von Wohnungseigentum (WEG), Änderungen und Aufhebungen
Bestellung und Änderung von Grundschulden, Schuldübernahmen, Darlehensablösungen
Eintragung, Änderung und Löschung von Dienstbarkeiten (Wegerechte, Leitungsrechte), Reallasten, Erbbaurechten
Änderungen im Grundbuch (Berichtigungen, Eigentumsumschreibungen, Namensänderungen)
In allen Fällen sorgen wir für klare, rechtssichere Formulierungen und einen zügigen, strukturierten Vollzug.
Immobilien werden häufig im Familienverbund übertragen – etwa durch Schenkung, im Wege der vorweggenommenen Erbfolge oder kombiniert mit Versorgungsleistungen. Dabei sind rechtliche, wirtschaftliche und steuerliche Aspekte sorgfältig aufeinander abzustimmen.
Gestaltungsoptionen und typische Regelungsbereiche:
Wir entwickeln mit Ihnen eine interessengerechte, vorausschauende und rechtssichere Gesamtgestaltung.
Neben unseren notariellen Leistungen beraten und vertreten wir Mandanten in Wiesbaden und Umgebung in weiteren zivilrechtlichen Bereichen. Die Kanzlei GOROLL | TEUSCH verfügt insbesondere über Erfahrung in folgenden Rechtsgebieten:
Gründung, Strukturierung und Umgestaltung von Gesellschaften, Gesellschaftervereinbarungen, Geschäftsführerverträge, Unternehmenskauf (M&A) sowie Gesellschafterstreitigkeiten.
Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen, Nachfolgeplanung, Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften, Pflichtteilsrecht sowie Begleitung in erbrechtlichen Konfliktsituationen.
Eheverträge, Scheidungsfolgenvereinbarungen, Unterhalts- und Sorgerechtsregelungen, Vermögensauseinandersetzung sowie Beratung bei der Gestaltung von Güterstandsmodellen.
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