GOROLL | TEUSCH
Rechtsanwälte und Notar in Wiesbaden

GOROLL | TEUSCH
Rechtsanwälte und Notar in Wiesbaden

Sie benötigen notarielle Dienstleistungen oder Unterstützung im anwaltlichen Bereich?

GOROLL | TEUSCH - Ihr Notar und Ihre Rechtsanwaltskanzlei in Wiesbaden!

Ein Schwerpunkt liegt bei GOROLL | TEUSCH Rechtsanwälte & Notar aus Wiesbaden in der notariellen Tätigkeit für Privatpersonen und Unternehmen. Hierbei wird Ihnen in allen Bereichen der notariellen Tätigkeit – Beurkundungen, Beglaubigungen und sonstige sogenannte einfache Zeugnisse – zur Seite gestanden. Bei der Beratung und Gestaltung von Urkundenentwürfen bleibt stets der eigene Anspruch an eine hohe Qualität im Blick. Urkundenentwürfe werden zeitnah erstellt, übermittelt und erläutert. Die Abwicklung der Urkunde erfolgt schnell und zuverlässig.

Christian Tesuch, Rechtsanwälte

Christian Teusch
Rechtsanwalt & Notar aus Wiesbaden

Lehrbeauftragter der Hochschule RheinMain

Rechtsanwalt & Notar a.D. Peter Goroll

Peter Goroll
Rechtsanwalt i.R. & Notar a.D. aus Wiesbaden

Bis 28.02.2022

Unser modern ausgestattetes Büro in Wiesbaden freut sich auf Ihren Besuch.

Gekennzeichnete Parkplätze finden Sie auf dem Grundstück;
Die Bushaltestelle (Blumenstraße/Wiesbaden) befindet sich direkt angrenzend.

Notarielle Schwerpunkte

Der Kauf, der Verkauf oder die Übertragung einer oder mehrerer Immobilien ist wegen seiner finanziellen Tragweite von besonderer Bedeutung. Notar Teusch aus Wiesbaden verfügt über umfangreiche Erfahrungen bei der Beratung, Gestaltung, Beurkundung und Betreuung von Immobilien- und Grundstückstransaktionen.​

Sowohl für Privatpersonen als auch für Unternehmen werden individuelle Lösungen erarbeitet. Dies betrifft sowohl Hausimmobilien und Wohnungseigentum (Grundstückskauf- bzw. Immobilienkaufverträge, Wohnungskaufverträge bzw. Überlassungsverträge), Bauträgerverträge, unbebaute Grundstücke, Erbbaurechtsverträge, Teilungsverträge, als auch Portfolio-Transaktionen.​

Aber auch bei der Erstellung von Spezialvollmachten, insbesondere zum Verkauf/Kauf von Immobilien, der Bestellung von Grundpfanrechten (Grundschulden oder Hypotheken), sonstigen Grunddienstbarkeiten bzw. beschränkt persönlichen Dienstbarkeiten werden wir gerne tätig.

Die Beratung von Unternehmern und Unternehmen stellt einen weiteren wichtigen Schwerpunkt der notariellen Tätigkeit dar. Dies betrifft nicht nur Einzelfirmen, sondern auch Personen- und Kapitalgesellschaften – unabhängig von der Größenordnung. Sie werden begleitet bei der Wahl der Rechtsform, der Firma (Firmenname), der Gesellschaftsgründung (GmbH, AG, OHG, GmbH & Co. KG etc.), bei Hauptversammlungen, etwaigen Satzungsänderungen, der Übertragung von Geschäftsanteilen, bei Unternehmensverträgen, bei Verschmelzungen und Umwandlungen, Share- und Asset Deals nebst den erforderlichen Handelsregisteranmeldungen. Weiter finden Sie Unterstützung bei etwaigen Liquidationen oder der Erstellung von Stimmrechtsvollmachten.

Vermeiden Sie spätere Unstimmigkeiten, indem Sie rechtzeitig Ihren Nachlass regeln. Wir beraten Sie bei der jeweiligen Form der Verfügung von Todes wegen – notarielles Testament, gemeinschaftliches Testament oder beispielsweise Erbvertrag – und erläutern Ihnen die verschiedenen Möglichkeiten der Gestaltung. Im Anschluss an die Errichtung wird die Verfügung von Todes wegen beim Nachlassgericht hinterlegt, sofern diese nicht beim Notar verbleibt (ggf. beim Erbvertrag).
Besonderes Augenmerk richten wir hierbei auf den Bereich der Unternehmensnachfolge. Weiterhin stehen wir Ihnen gerne bei der Erstellung und Beurkundung von Pflichtteilsverzichtsverträgen, Erbscheinanträgen oder auch Erbschaftsausschlagungen zur Verfügung.

Eine Lebensgemeinschaft einzugehen stellt – unabhängig davon, ob dies ehelich oder nichtehelich geschieht – die vielleicht wichtigste Entscheidung eines Menschen dar. Im Bereich des Familienrechts ist es wichtig, Ihre Wünsche und Ziele zu erforschen, um bestimmen zu können, welcher Güterstand im Falle einer Eheschließung für Sie in Frage kommt. Ein Ehevertrag bedarf hierbei der notariellen Beurkundung.
Die Beratung und Beurkundung durch den Notar im Familienrecht umfasst jedoch nicht nur Eheverträge, sondern ebenfalls Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen oder auch Adoptionen.
Einen weiteren Kern der Aufgabe des Notars stellen General- und Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen sowie Betreuungsverfügungen dar.

Weiter werden durch den Notar Dokumente und/oder Unterschriften beglaubigt, Vermögensübertragungen beurkundet, Eide abgenommen, eidesstattliche Versicherungen aufgenommen (einschließlich Affidavit) oder auch (isolierte) Zwangsvollstreckungsunterwerfungen und Schuldanerkenntnisse beurkundet.

Anwaltliche Schwerpunkte

Gerne unterstützen wir Sie im anwaltlichen Bereich rund um das Immobilienrecht. Wenn es beispielsweise um die Erstellung von Verträgen, deren Prüfung oder um die Durchsetzung von Ansprüchen aus solchen Verträgen geht, stehen wir Ihnen sehr gerne zur Verfügung.

Aber auch in angrenzenden Rechtsgebieten können Sie gerne auf uns zukommen, beispielsweise bei Ansprüchen wegen Baumängeln oder Planungsfehlern.

Bei Fragen im Bereich des Handels- und Gesellschaftsrechts können Sie gerne auf uns zukommen. Wir unterstützen Sie beispielsweise bei der Beratung von Geschäftsführern und Vorständen, aber auch bei der Erstellung von Gesellschaftsverträgen, Satzungen sowie Ansprüchen hieraus. Unsere Leistungen erstrecken sich über alle zeitlichen Phasen eines Unternehmens, d.h. vor der Gründung, während der Gründung und nach der Gründung. Ferner helfen wir Ihnen sehr gerne bei Unternehmenskäufen.

Auch bei Fragestellungen im erbrechtlichen Bereich stehen wir Ihnen gerne anwaltlich zur Verfügung, sei es im rein beratenden aber auch im außergerichtlichen und/oder gerichtlichen Bereich. Hierbei stehen Ihre Wünsche und Vorstellungen im Focus unserer Arbeit. Unsere Tätigkeit beinhaltet u.a. Fragen, wie die lebzeitige Regelung Ihrer Vermögensnachfolge. Hierbei haben wir auch angrenzende Fragestellungen im Blick, wie etwa eine Unternehmensnachfolge. Wir unterstützen Sie ferner in allen Fragen aus den Bereichen Pflichtteil, Erbe, Vermächtnis, Testament, Erbvertrag und Erbengemeinschaft. Im Rahmen unserer Tätigkeit arbeiten wir – sofern gewünscht – interdisziplinär zusammen, z.B. mit Steuerberatern oder Wirtschaftsprüfern.

Was ist ein urheberrechtlich geschütztes Werk? Wie kann ich mich gegen eine unbefugte Verwertung schützen und welche rechtlichen Mittel stehen mir zur Durchsetzung meiner Rechte zur Verfügung?

Wie kann ich mich gegen eine Abmahnung – z.B. im Bereich Filesharing (Internettauschbörsen) – zur Wehr setzen?

Wie verhalte ich mich, wenn ein Presseartikel über mich erschienen ist?

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Rückmeldungen erfolgen zeitnah.

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0611 – 505 99 777

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